Erst Vertrag, Nachträge und Rechnung nebeneinanderlegen
Beginnen Sie nicht mit einem Blick aufs Dach, sondern mit dem geschuldeten Soll. Legen Sie Angebot oder Vertrag, Leistungsbeschreibung, freigegebene Nachträge, Bemusterungen, frühere Mängelnotizen und die Schlussrechnung nebeneinander. Markieren Sie jede Position als erledigt, nicht einsehbar, offen oder abweichend.
Prüfen Sie insbesondere, ob Dachdeckung oder Abdichtung, Unterdeck- oder Unterspannbahn, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerung, Dachfenster, Schneefang, Gerüst, Entsorgung und vereinbarte Nebenarbeiten tatsächlich zum Auftrag gehören. Eine sichtbare Abweichung ist nicht automatisch ein Mangel: Sie kann ein schriftlich vereinbarter Nachtrag sein. Fehlt der Nachweis, notieren Sie die Frage, statt eine technische Ursache zu behaupten.
Bei einem Bauvertrag ist die Schlussrechnung nach § 650g BGB prüffähig, wenn die erbrachten Leistungen übersichtlich und für den Besteller nachvollziehbar aufgestellt sind. Vergleichen Sie deshalb Mengen, Einheitspreise, Nachträge und bereits geleistete Abschläge mit Ihren Unterlagen. Die gesetzlichen Regeln und Ihr konkreter Vertrag können voneinander abweichen; bei Streit über Zahlung, Abnahme oder Fristen ist individuelle rechtliche Beratung nötig.
Den Rundgang sicher vom Boden, innen und an den Anschlüssen planen
Steigen Sie für die Kontrolle nicht eigenmächtig auf Dach, Leiter oder Gerüst. Sichtbare Punkte lassen sich meist vom Boden, aus einem sicheren Dachfenster oder vom Dachraum aus erfassen. Für nicht sicher erreichbare Details bitten Sie den Betrieb um datierte Detailfotos oder vereinbaren eine Prüfung durch eine unabhängige, qualifizierte Fachperson.
Gehen Sie bei Tageslicht einmal um das Gebäude. Fotografieren Sie jede Dachseite zunächst als Übersicht und erst danach Auffälligkeiten im Detail. Im Dachraum können Sie, ohne Bauteile zu betreten oder zu verändern, auf neue Feuchtespuren, unerwarteten Lichteinfall, lose Teile oder Verunreinigungen achten. Halten Sie Ort, Datum und Blickrichtung fest. Nach geeignetem Regen kann eine zweite Beobachtung sinnvoll sein.
Eine solche Beobachtung beweist weder die Ursache noch die fachgerechte Ausführung verdeckter Schichten. Sie ist ein Anlass zur Klärung. Für die fortlaufende, sachliche Dokumentation von Bauphasen hilft der Beitrag Baufortschritt kontrollieren.
Sichtbare Punkte am Dach strukturiert erfassen
Konzentrieren Sie sich auf Übergänge und auf das, was im Auftrag genannt ist. Breite Dachflächen sind wichtig, aber Anschlüsse und Durchdringungen benötigen oft die genauere Dokumentation. Beschreiben Sie nur, was sichtbar ist, etwa „offener Spalt am Anschluss über dem Dachfenster auf Foto 12“, nicht „Anschluss undicht“.
| Bereich | Sichtbar kontrollieren | Wenn nicht sicher einsehbar |
|---|---|---|
| Dachfläche und Ränder | auffällige Verschiebungen, beschädigte oder fehlende Teile, gerade wirkende Kanten | Übersicht und Detailfotos vom Betrieb anfordern |
| Schornstein, Dachfenster und Wandanschlüsse | sichtbare Lücken, Beschädigungen, unklare Übergänge | Fotos der Anschlüsse und Erklärung zum verwendeten System anfordern |
| Rohre, Lüfter und weitere Durchdringungen | sichtbarer Sitz der Manschetten oder Formteile, lose Teile | Fotos mit Umgebung und Lage auf der Dachfläche anfordern |
| Rinnen, Fallrohre und Ablaufwege | Vollständigkeit, sichtbare Beschädigungen, Baureste und freien Wasserweg | Nachweis zu nicht sichtbaren Anschlüssen anfordern |
| Dachraum | Feuchte, Licht, lose Teile oder Verschmutzung sachlich festhalten | Fachperson hinzuziehen, wenn Ursache oder Tragweite unklar ist |
Vergleichen Sie Produktnamen, Farbe und sichtbare Zubehörteile mit der Bemusterung. Regeln zur Ausführung richten sich unter anderem nach dem konkreten Dachsystem und der Planung. Pauschale Grenzwerte oder ein Foto allein reichen nicht, um Vertragskonformität festzustellen. Bei einem neu errichteten Dach sollten die Dokumentation und Fotos aus der Zeit vor dem Schließen der Gebäudehülle vorliegen.
Unterlagen vor der Zahlung vollständig zusammentragen
Für die Schlussentscheidung zählen nicht nur sichtbare Bauteile. Fragen Sie nach den Unterlagen, die Vertrag und Ausführung voraussetzen. Dazu können je nach Auftrag die endgültige Rechnung mit Aufmaß, Nachträge, Produktbezeichnungen, Pflege- und Wartungshinweise, Garantie- oder Gewährleistungsunterlagen, Fotos verdeckter Arbeitsschritte sowie Prüf- oder Abnahmeunterlagen gehören.
Prüfen Sie auch, ob alle Abschlagszahlungen korrekt abgezogen sind und ob eine zusätzliche Position schriftlich beauftragt wurde. Die gesetzliche Regelung zur Fälligkeit der Vergütung nennt die Abnahme als Grundsatz; sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Zahlungs- und Vertragsklauseln. Bei einem verlangten Sicherheitseinbehalt oder einer Kürzung sollten Sie nicht mit einer allgemeinen Online-Regel rechnen, sondern Vertrag und Sachverhalt fachlich prüfen lassen.
Auffälligkeiten als nachvollziehbare offene Punkte festhalten
Notieren Sie Beobachtungen möglichst während des Termins und senden Sie sie anschließend in Textform an den Betrieb. Ein brauchbarer Eintrag enthält Ort, Beobachtung, Beleg, gewünschte Klärung, Verantwortlichkeit, Termin und Status.
> Ort: Südseite, Übergang zur Rinne über dem Carport > Beobachtung: lose wirkendes Teil auf Foto 18 > Beleg: Übersicht Foto 17, Detail Foto 18, aufgenommen am 02.11.2026 > Gewünschte Klärung: sichere Prüfung und schriftliche Rückmeldung zur Ausführung > Status: offen bis zur dokumentierten Klärung
Nehmen Sie eine Mängelbezeichnung nur auf, wenn sie fachlich geklärt ist. Bei bekannten Mängeln kann ein Vorbehalt bei der Abnahme rechtlich bedeutsam sein; § 640 BGB regelt außerdem, dass wegen unwesentlicher Mängel die Abnahme grundsätzlich nicht verweigert werden kann. Eine Aufforderung zur Abnahme mit Frist sollte nie unbeantwortet bleiben. Ob ein Mangel wesentlich ist oder welche Erklärung im konkreten Fall richtig ist, lässt sich nicht mit einer allgemeinen Prüfliste entscheiden.
Wenn die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert wird, kann bei einem Bauvertrag nach § 650g BGB eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangt werden. Dokumentieren Sie deshalb keine bloßen Schlagworte, sondern nachvollziehbare Tatsachen und nehmen Sie bei komplexen Dachdetails frühzeitig fachliche Hilfe hinzu.
Wann ein Sachverständiger sinnvoll ist
Eine unabhängige Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Anschlüsse nicht sicher einsehbar sind, Feuchteanzeichen auftreten, das Dach viele Übergänge oder Einbauten hat, Fotos und Vertrag einander widersprechen oder die Parteien über eine Beobachtung streiten. Übergeben Sie der Fachperson vorab Leistungsbeschreibung, Nachträge, Produktinformationen, Rechnungsunterlagen und Ihre Fotoliste. So kann sie das sichtbare Ist gegen das vereinbarte Soll einordnen.
Auch bei einer fachlichen Begleitung bleibt Ihre Dokumentation wichtig: Sie zeigt, wann Sie was gesehen und angesprochen haben. Für andere sichtbare Rohbaupunkte kann die Anleitung Mauerwerk im Rohbau prüfen die gleiche Arbeitsweise ergänzen.
Quellenbasis und Grenzen dieser Prüfliste
Die rechtliche Einordnung orientiert sich am § 640 BGB, am § 641 BGB und am § 650g BGB, jeweils abgerufen am 02.11.2026. Die praktische Empfehlung, Abnahmen förmlich zu dokumentieren und offene Punkte nachzuverfolgen, stützt sich ergänzend auf den Ratgeber des Verbands Privater Bauherren.
Diese Quellen und eine private Sichtprüfung können keine verdeckten Befestigungen, Abdichtungsaufbauten, Materialeigenschaften, statischen Zusammenhänge, Messwerte, Vertragskonformität oder einen Rechtsanspruch beweisen. Die Prüfliste dient dazu, Beobachtungen, Unterlagen und nächste Schritte geordnet vorzubereiten. Sie ist keine Dachbegehung, Bauleitung, technische Abnahme oder Rechtsberatung.
Checkliste: Dacharbeiten vor der Schlusszahlung prüfen
- Vertrag, Leistungsbeschreibung, Nachträge, Bemusterung und Schlussrechnung bereitlegen
- jede Rechnungsposition als erledigt, nicht einsehbar, offen oder abweichend markieren
- Abschlagszahlungen, Mengen, Nachträge und Zusatzpositionen nachvollziehbar abgleichen
- Dach nur von sicheren Standorten aus betrachten und keine Leiter, kein Gerüst und keine Dachfläche eigenmächtig betreten
- jede Dachseite und jede Auffälligkeit mit Übersicht, Detail, Ort und Datum fotografieren
- Anschlüsse, Durchdringungen, Rinnen und sichtbare Dachränder mit dem vereinbarten Umfang vergleichen
- für nicht sicher einsehbare Details datierte Fotos oder eine fachliche Prüfung anfordern
- Feuchte, Lichteinfall oder lose Teile im Dachraum als Beobachtung festhalten, nicht als Diagnose
- offene Punkte mit Beleg, gewünschter Klärung, Verantwortlichkeit, Termin und Status schriftlich nachhalten
- bei Streit, komplexen Details oder erheblicher Restzahlung vor einer Erklärung fachliche und gegebenenfalls rechtliche Hilfe einholen
Häufige Fragen
Muss ich für die Kontrolle auf das Dach steigen?
Nein. Eine private Kontrolle soll keine Absturzgefahr schaffen. Nutzen Sie sichere Standorte, den Dachraum und aussagekräftige Fotos. Was dort nicht überprüfbar ist, sollte der Betrieb sicher dokumentieren oder eine qualifizierte Fachperson beurteilen.
Reicht ein Foto, um einen Dachmangel zu beweisen?
Nein. Ein Foto kann Ort und sichtbaren Zustand dokumentieren. Es beweist in der Regel weder Ursache, verdeckte Ausführung noch Vertragswidrigkeit. Kombinieren Sie es mit Vertrag, Datum, Blickrichtung und einer konkreten Frage an den zuständigen Betrieb.
Darf ich wegen eines offenen Punkts die gesamte Abnahme verweigern?
Das hängt von Vertrag und Einzelfall ab. § 640 BGB schließt eine Verweigerung allein wegen unwesentlicher Mängel grundsätzlich aus. Bei Unsicherheit über Bedeutung, Zahlung oder Fristen sollten Sie vor einer Erklärung sachverständige oder rechtliche Beratung einholen.
Was prüfe ich an der Schlussrechnung?
Vergleichen Sie die Rechnung mit dem vereinbarten Leistungsumfang, freigegebenen Nachträgen, Aufmaß oder Mengenansätzen und allen bereits gezahlten Abschlägen. Fragen Sie bei unklaren Positionen nach einer nachvollziehbaren Aufstellung, bevor Sie den Vorgang abschließen.
